AGB
Last Updated :
29.09.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der neutrava AG
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform neutrava (www.neutrava.ch) durch registrierte Nutzer („Investoren“).
Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform erklärt sich der Investor mit diesen AGB einschliesslich der Datenschutzerklärung einverstanden.
Abweichende Bedingungen von Investoren gelten nur, wenn sie von neutrava ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Rolle von neutrava
neutrava betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Investitionsmöglichkeiten in Batteriespeicherprojekte (BESS).
neutrava erbringt keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung, kein Einlagen- oder Effektenhandel und tritt nicht als Bank, Effektenhändler oder Vermögensverwalter im Sinne des schweizerischen Finanzmarktrechts auf.
neutrava ist nicht Partei der Beteiligungsverträge zwischen Investoren und den jeweiligen Projektgesellschaften (SPV).
3. Registrierung & Onboarding
Zur Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich.
Der Investor verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen.
neutrava führt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Identifikationsprüfung (KYC/AML) durch, inkl. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten.
neutrava kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Nutzerkonten sperren, wenn regulatorische, rechtliche oder Compliance-Anforderungen nicht erfüllt sind.
4. Investmentprozess
Investoren können digitale Investment-Tickets reservieren und erwerben.
Nach erfolgreichem ID-/KYC-Check unterzeichnen die Investoren einen Letter of Intent (LOI), in dem sie ihre Zeichnungsabsicht erklären.
Zusätzlich fällt eine Verwaltungsgebühr gemäss Ziff. 5 an, die direkt an neutrava zu bezahlen ist.
Die Zeichnung der Aktien erfolgt ausschliesslich durch Einzahlung auf ein Kapitaleinzahlungs-/Escrow-Konto der Projektgesellschaft (SPV). neutrava nimmt keine Zeichnungsbeträge entgegen.
Die Zeichnungsbeträge bleiben bis zur Erfüllung der Bedingungen (100 % Funding, Baubewilligung, Gründung der SPV) gesperrt.
Werden die Bedingungen nicht erfüllt, erhalten die Investoren die Zeichnungsbeträge zurückerstattet. Die Verwaltungsgebühr bleibt gemäss den vertraglichen Regelungen geschuldet.
5. Verwaltungsgebühr
Für die Teilnahme an einem Projekt ist eine Verwaltungsgebühr von CHF 100 pro Investor pro Aktie geschuldet.
Die Gebühr deckt Projektierungs-, Administrations- und Plattformkosten von neutrava.
neutrava stellt hierfür eine separate Rechnung aus (zuzüglich MwSt.).
Die Gebühr ist grundsätzlich nicht rückerstattbar. Rückerstattung erfolgt nur, wenn neutrava das Projekt vor Funding-Abschluss endgültig abbricht oder eine Pflichtverletzung gemäss LOI vorliegt.
6. FinSA-Hinweise & Prospektausnahme
Die angebotenen Beteiligungen sind unternehmerische Direktbeteiligungen an nicht kotierten Aktien der jeweiligen SPV.
Es handelt sich um kein öffentliches Angebot im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FinSA).
neutrava stützt sich ausdrücklich auf die Prospektausnahme gemäss Art. 36 Abs. 1 lit. b FinSA: Das Angebot erfolgt an weniger als 500 Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz.
Daher wird kein Prospekt im Sinne von Art. 35 FinSA erstellt.
Investoren bestätigen mit ihrer Zeichnung ausdrücklich, dass sie diesen Hinweis zur Kenntnis genommen haben.
7. Pflichten der Investoren
Investoren verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Onboardings und der Zeichnung erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und aktuell zu machen.
Investoren dürfen die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke (z. B. Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Betrug) verwenden.
Investoren sind sich bewusst, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko handelt.
8. Haftung & Gewährleistung
neutrava übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Projektinformationen. Diese stammen überwiegend von den Projektgesellschaften oder Standortpartnern.
neutrava haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Investition.
Eine Haftung von neutrava für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von neutrava.
9. Kündigung & Sperrung
Investoren können ihre Registrierung jederzeit löschen lassen.
neutrava ist berechtigt, Investoren bei Verstössen gegen diese AGB oder regulatorische Anforderungen jederzeit auszuschliessen.
10. Änderungen der AGB
neutrava kann diese AGB jederzeit ändern.
Änderungen werden den Investoren per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
Massgeblich ist stets die auf der Plattform veröffentlichte Fassung.
11. Rechtswahl & Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Schwyz.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
neutrava AG (in Gründung)
Bahnhofstrasse 4, 6430 Schwyz
CHE-…
E-Mail: info@neutrava.ch
2. Zwecke der Bearbeitung
Wir bearbeiten personenbezogene Daten der Investoren zur:
Registrierung und Verwaltung des Nutzerkontos
Durchführung von KYC-/AML-Prüfungen
Abwicklung von Investmentprozessen
Vertragserfüllung (Kommunikation, Reporting)
Einhaltung gesetzlicher Pflichten
3. Kategorien von Daten
Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, UID, E-Mail)
Identifikationsdaten (Ausweiskopie, VideoIdent, wirtschaftlich Berechtigter)
Transaktionsdaten (Zeichnungsvolumen, Beteiligungen)
Kommunikationsdaten (E-Mails, Supportanfragen)
4. Rechtsgrundlagen
Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO / Art. 6 DSG)
Gesetzliche Pflichten (insb. Geldwäschereigesetz)
Berechtigtes Interesse (Plattformbetrieb, Sicherheit, Reporting)
Einwilligung (z. B. Newsletter)
5. Weitergabe an Dritte
Daten können an folgende Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:
Banken und Escrow-Agenten (Abwicklung Zeichnungszahlungen)
Notare / Handelsregisterbehörden (Gründung SPV, Aktienregister)
IT- und ID-Provider (z. B. VideoIdent, Hosting)
Behörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben
6. Aufbewahrung & Löschung
Daten werden nur solange gespeichert, wie dies zur Vertragserfüllung oder Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
7. Rechte der betroffenen Personen
Investoren haben das Recht auf:
Auskunft über ihre Daten
Berichtigung unrichtiger Daten
Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen
Einschränkung oder Widerspruch gegen die Bearbeitung
Datenherausgabe in maschinenlesbarem Format
8. Datensicherheit
neutrava setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein, um Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
9. Kontakt
Fragen zum Datenschutz können an info@neutrava.ch gerichtet werden.